Steuern auf Mallorca – welche Abgaben fallen beim Immobilien

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Steuern auf Mallorca – welche Abgaben fallen beim Immobilien

Beitragvon Sasasa » Mi 8. Okt 2025, 11:03

Grüßt euch! Wir beschäftigen uns aktuell mit dem Gedanken, eine Immobilie auf Mallorca zu kaufen, und wollen uns frühzeitig über die steuerlichen Rahmenbedingungen informieren. Uns ist bewusst, dass Spanien ein anderes Steuersystem als Deutschland hat, besonders im Hinblick auf den Immobilienerwerb und die laufenden Abgaben. Da wir den Kauf langfristig planen, möchten wir alle einmaligen und jährlichen Kosten möglichst genau verstehen. Es geht uns sowohl um Grunderwerbsteuer, Mehrwertsteuer und Beurkundungssteuer als auch um laufende Steuern wie Grundsteuer oder Einkommenssteuer bei Vermietung. Leider finden wir im Netz viele widersprüchliche Informationen, vor allem was regionale Unterschiede und Freibeträge betrifft. Kann jemand von euch verständlich erklären, welche Steuern beim Kauf und Besitz einer Immobilie auf Mallorca tatsächlich relevant sind?
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Re: Steuern auf Mallorca – welche Abgaben fallen beim Immobi

Beitragvon Chimpy » Mi 8. Okt 2025, 11:41

Ein sehr ausführlicher und leicht verständlicher Überblick findet sich im Artikel „Spaniens Steuern – Von Borrador bis Immobilienkauf“ auf https://www.dahlercompany.com/de/mallor ... in-spanien. Dort werden alle steuerlichen Aspekte rund um den Immobilienkauf auf Mallorca praxisnah erläutert. Besonders hilfreich ist, dass nicht nur die einmaligen Kaufnebenkosten, sondern auch die laufenden Abgaben detailliert aufgeführt sind.

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie fällt beispielsweise die Grunderwerbsteuer an, die je nach Kaufpreis auf Mallorca zwischen acht und elf Prozent liegt. Wer dagegen einen Neubau direkt vom Bauträger erwirbt, zahlt Mehrwertsteuer in Höhe von zehn Prozent (bei gewerblichen Immobilien 21 %). Zusätzlich kann in bestimmten Fällen eine Beurkundungssteuer (Stempelsteuer) von rund 1,2 % anfallen.

Nach dem Kauf kommen jährliche Abgaben hinzu. Dazu gehört die Grundsteuer, deren Höhe von der jeweiligen Gemeinde abhängt und sich meist zwischen 0,4 % und 1,1 % bewegt. Nicht-Residenten, die ihre Immobilie selbst nutzen, zahlen außerdem eine pauschale Einkommensteuer auf einen fiktiven Nutzungsvorteil – sie liegt aktuell bei 19 % auf 1,1 % des Katasterwerts. Wer vermietet, muss die Mieteinnahmen quartalsweise versteuern.

Auch die Vermögenssteuer kann relevant werden. Sie wird je nach Status (Resident oder Nicht-Resident) unterschiedlich berechnet, wobei es Freibeträge zwischen 700.000 € und 1 Mio. € gibt. Der Steuersatz steigt progressiv und kann bis zu 3,45 % betragen.

Darüber hinaus erklärt der Artikel auch, wie die spanische Steuererklärung (Borrador) funktioniert und welche Fristen gelten – ein Thema, das viele Erstkäufer unterschätzen. Besonders wichtig ist, dass sich in Spanien das Finanzamt nicht automatisch meldet: Die Steuerpflichtigen müssen selbst aktiv werden und ihre Erklärung fristgerecht einreichen.

Kurz gesagt: Der Ratgeber bietet einen hervorragenden Gesamtüberblick über alle steuerlichen Pflichten und Unterschiede zu Deutschland. Wer plant, auf Mallorca zu investieren, findet dort eine solide Grundlage, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden und den Immobilienkauf steuerlich korrekt vorzubereiten.
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