Kurz gesagt: Eine direkte Kombination ist meist nicht möglich. Die Abfindung zählt in der Regel zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, während der IAB nur betriebliche Gewinne mindert.
Heißt: Der IAB wirkt nicht direkt auf die Abfindung, kann aber indirekt die Gesamtsteuer senken, wenn im selben Jahr ein Betrieb mit Gewinn besteht.
Typisch ist z. B., dass man nach der Abfindung in die Selbstständigkeit startet und dort Investitionen plant. Dann kann der IAB greifen.
Hier ist eine gute Übersicht dazu:
IAB Abfindung. Im Zweifel unbedingt mit dem Steuerberater durchrechnen.